Category Archives: Pressespiegel

Dienstag, 02.09.14 | Cash: Im Namen des Verbraucherschutzes

Cash Magazin: Im Namen des Verbraucherschutzes wurde eine wesentliche Änderung am Widerrufsrecht vorgenommen. Oliver Moll schreibt dazu einen Gastbeitrag und erläutert, warum dies für Maklerverträge Unsinn ist.

Im Namen des Verbraucherschutzes: Immobilien sind keine Bücher

Seit Juni 2014 unterliegen Maklerverträge, welche im Wege des Fernabsatzes zustande gekommen sind, dem Widerrufsrecht. Doch was von der EU und den Bundesministerien im Sinne des Verbraucherschutzes  gedacht war, sorgt mangels Praktikabilität eher für Verunsicherung und Frust. Denn was bei einem im Internet gekauften Buch gut funktioniert, führt bei Maklerverträgen zur Verwirrung. Sofern Sie ein Buch im Netz kaufen, haben sie es dank Paypal bereits bezahlt, wenn sie es erhalten. Dann ist es sehr sinnvoll, dass sie den Vertrag widerrufen und ihr Geld zurück bekommen können, sofern sie einen Fehler feststellen. Nur beim ist dies völlig anders. Bei einem klassischen Maklervertrag erhalten sie erst eine Leistung und zahlen nur dann, wenn ihnen diese Leistung gefallen hat. Das nennt man schlicht Erfolgsprinzip. Stellt man nun „Buchhandel“ und Immobilienhandel“ gleich, beginnt der formelle Irrsinn. Die Folge ist, dass wir ihnen die gewünschte Wohnung oder ihr Traumhaus erst dann zeigen dürfen, wenn die vierzehntägige Widerrufsfrist abgelaufen ist. Eigentlich dürfen wir ihnen vorher noch nicht einmal ein Exposè schicken. Wollen sie dies doch, dann müssen Sie ausdrücklich schriftlich, dokumentiert und nachvollziehbar auf Ihr Widerrufsrecht verzichten. Hierzu müssen sie natürlich erst mal eine DIN A 4 Seite Text gelesen haben, den der Gesetzgeber genau vorgegeben hat und der natürlich sehr verständlich geschrieben ist. Wir sehen interessanten Diskussionen entgegen, bei denen wir zukünftig Menschen klar machen müssen, dass sie die Wohnung erst besichtigen dürfen, wenn sie auf ihr Widerrufsrecht verzichten. Das führt nicht zu Sicherheit sondern zu Unsicherheit, Man stellt sich doch die Frage, welche Verpflichtungen man mit der Besichtigung eingeht. Dabei ist es ganz einfach: Gefällt ihnen die Wohnung oder das Haus nicht, dann gehen sie und es passiert nichts. In Deutschland sind Gebühren für Wohnungsbesichtigungen nicht üblich. Gefällt ihnen aber das Objekt, dann schließen sie vor einem Notar einen schriftlichen Kaufvertrag, werden dort nochmals beraten, haben nochmals mindestens vierzehn Tage Überlegungsfrist und zahlen erst anschließend unsere Courtage.

In seinem Beitrag im Cash. Spezial Immobilien befasst sich Oliver Moll detailliert mit den Auswirkungen der neuen Rechtslage.

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Montag, 01.09.14 | Klönschnack: Zu viel Absicherung

Zu viel Absicherung!

Hausverwalter werden durch Grundeigentümer beauftragt, damit letztere möglichst entlastet werden. Dies bedeutet, dass der Verwalter recht weitgehende Vollmachten erhält, um sich um das Tagesgeschäft kümmern zu können. Leider gehen immer mehr Banken, Verwaltungen oder auch große Lieferanten und Versorger dazu über, den Berufsstand des Hausverwalters zu ignorieren.Es erfolgt eine absolute Absicherung durch die jeweiligen Dienstleister, indem Vollmachten nicht akzeptiert werden.
Teilweise kann der Verwalter noch nicht mal mehr als Zustellungsbevollmächtigter in die Adressdatenbanken eingepflegt werden. Es fehlt schlicht an den passenden Feldern.Fand die IT nicht wichtig.
Auch mussten wir erleben, dass manche junge Menschen gar nicht mehr wissen, was ein Zinshausverwalter eigentich ist. Häufig werden wir mit WEG Verwaltern verwechselt, die gänzlich anderenRegeln unterliegen.
Oder wir begegnen schlecht ausgebildeten Mitarbeitern bei Banken, die allen Ernstes behaupten, man könne solche Vollmachten gar nicht erteilen. Die haben offensichtlich ihre internen Arbeitsrichtlinien mit dem BGB verwechselt.
Dies führt im Alltag zu teils enervierenden Herausforderungen. In seinem Artikel plädiert Oliver Moll für weniger Administration, mehr Entscheidungsfreiheit, mehr Verantwortungsübernahme und „gesunden Menschenverstand“.

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Freitag, 15.08.14 | 20 Jahre der ImmobilienVerwalter – Gastbeitrag

20 Jahre ImmbilienVerwalter

Die Fachzeitschrift „Der ImmobilienVerwalter“besteht 20 Jahre. In einem Gastbeitrag äußert sich Oliver Moll dazu, wie ein Laie aus seiner Sicht einen passenden Verwalter findet. Dies wird seiner Auffassung nach in Zeiten schmaler Renditen immer wichtiger.
Wenn Renditen sinken, dann müssen Profis ran. Ziel eines jeden Zinshauses ist es eine Rendite jenseits der Inflationsrate zu erzielen. Das wird aber zunehmend schwierig. Die Mieten stagnieren, immer neue gesetzliche Auflagen lassen die Kosten für Instandhaltung und Betrieb ansteigen und letztlich fressen die Betriebskosten den für Erhöhungen noch zur Verfügung stehenden Spielraum in den Kaltmieten, denn auch die Löhne steigen zu langsam.
Da bedarf es schon eines professionellen Betriebs, um die Immobilie auf Kurs zu halten. Entsprechend sollte die Auswahl eines geeigneten Verwalters strukturiert werden und klar definierten Regeln folgen. Ausgerichtet an der eigenen Strategie für die Immobilie.

Veröffentlicht in „Der ImmobilienVerwalter“ im August 2014 auf Seite 18-19, Ausgabe 4/2014

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Freitag, 15.08.14 | Klönschnack: Widerrufsrecht

Widerrufsrecht für Verbraucher

In einer Reihe von Artikeln beschäftigt sich Oliver Moll mit dem neuen Widerrufsrecht für Verbraucher. Jeder Vetrag mit einem Makler oder Grundeigentümer, der nicht im Büro geschlossen wird, kann nun widerrufen werden. Ganz so wie aus dem Internet gewöhnt.

Verunsichert und lässt schwarze Schafe profitieren

Er erläutert, warum es Verbraucher nicht schützt sondern verunsichert. Er weist darauf hin, dass gerade die „schwarzen Schafe“ der Branche hiervon profitieren. Denn plötzlich sollen Mietinteressenten bereits bei Zusendung eines Exposés, die Kenntnisnahme von Ihren Rechten und gleichzeitig den Verzicht darauf erklären.
Ansonsten müssen sie 14 Tage darauf warten, bis sie die Wohnung besichtigen dürfen. Die ist dann aber wahrscheinlich schon vermietet oder verkauft. Ein Maklervertrag ist eben kein Autokauf. Der Vertrag als solcher kommt früher zustande, wird aber nur im Erfolgsfall entlohnt. Daher kann man das normale Verbraucherrecht nicht 1:1 übertragen aber genau dies geschieht.
Sowas führt zu Verunsicherung und die nutzen eben die Makler aus, die sich auch sonst um nichts scheren. Damit wird Verbraucherschutz zum Bommerang.

Dienstag, 24.06.14 | Steuergeschenk mit Tücken

Steuregeschenk

In einem Fachbeitrag für „Hamburg im Blick“ erläutert Oliver Moll kurz die Herausforderung für Grundeigentümer haushaltsnahe Dienstleistungen korrekt zu bescheinigen. Aufgrund der Rechtsprechung der Finanzgerichte und einer neuen Anweisung aus dem Bundesfinanzministerium besteht hier Prüfbedarf, denn nicht alles, was ein mal eine haushaltsnahe Dienstleistung war ist es auch noch. Hier bestehen Haftungsfallen für Grundeigentümer und Hausverwalter.

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Dienstag, 29.04.14 | Hamburg im Blick: Tempo machen beim Mieten-bremsen!

In diesem Artikel erläutert Oliver Moll warum Wohnungen zu „Bückware“ werden und welche Folgen die neue Mietpreisbremse für Mieter und Vermieter haben wird. Vor allem die Mieter werden in den Metropolen verstärkt mit Problemen zu kämpfen haben. Die Mietpreisbremse dürft wohl das stärkste „Boomerang-Gesetz“ seit langer Zeit werden, da es mittelfristig denjenigen am meißten schadet, denen es eigentlich nützen sollte.

Übrigens erschien dieser Artikel am 21.06.2014 auch noch in der „Der Welt“.

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Samstag, 01.03.14 | Handelsblatt: Einfache Lagen, solide Renditen

Handelsblatt Nr. 037 vom 21.02.2014 Seite 030

Einfache Lagen, solide Renditen

Bei vielen Zinshäusern steigen die Mieten noch schneller als die Kaufpreise.

— Die Nachfrage privater Kapitalanleger wächst.

— Experten sehen Potenzial in schlichten Wohnlagen.

Viele Jahre lang glänzten sie durch Abwesenheit, nun sind private Kapitalanleger wieder eine feste Größe auf dem deutschen Wohnimmobilienmarkt. Niedrige Anlagezinsen einerseits und historisch günstige Finanzierungsbedingungen andererseits haben im vergangenen Jahr die Nachfrage nach Mietshäusern und – wohnungen erneut steigen lassen.

In Ihrem Artikel im Handelsblatt fasst Anne Wiktorin zusammen, warum Mehrfamilienhäuser oder besser Zinshäuser im Vergleich zu vermieteten Eigentumswohnungen die interessanteren Kapitalanlagen sind. Bitte lesen Sie den gesamten Artikel im pdf.

 

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