Vermieter, die mehr investieren, dürfen auch mehr kassieren. Eine Musterrechnung zeigt, warum sich vor allem Luxussanierungen für Vermieter der Mietpreisbremse zum Trotz bezahlt machen.
Am 24.11.2014 erschien der Artikel von Martin Gerth in der WirtschaftsWoche zu dem wir die Berechnungen beigesteuert haben. Bei einer fundierten Auseinandersetzung mit dem Thema zeigt sich deutlich, dass die Mietpreisbremse ein Verhalten fördert, welches dem Erhalt des Wohnungsbestandes in seiner heutigen Form und den mit dem Gesetzentwurf verfolgten Zielen abträglich ist.
Jeder Vermieter in Ballungszentren wird sich zukünftig sehr genau überlegen müssen, wie er seine Vermietungsstrategie optimiert. Der Glaube der Politiker, dass es keine Umgehungsversuche geben wird ist schlicht naiv. Und das gilt sowohl für Umgehungen von Vermietern, als auch von Mietern.
Was aber die größte Herausforderung ist, ist die Komplexität der notwendigen Berechnungen und die Vielzahl der unbestimmten Rechtsbegriffe. Es ist nahezu unmöglich eine Miete rechtssicher festzulegen. Dies wird bis zu einer Klärung durch das Verfassungsgericht und den BGH für Jahre zu Rechtsunsicherheiten und Haftungsrisiken führen. Für den „normalen Vermieter“ wird es nahezu unmöglich die Miete richtig festzusetzen.
Er wird schon daran scheitern, was denn nun die „richtige“ ortsübliche Vergleichsmiete ist, am Nachweis wie er diese ermittelt hat und vor allem am Begriff der „umfassenden Renovierung“. Da steckt der Teufel im Detail, wie wir bei den Analysen selbst feststellen mussten. Das Problem ist nur: Macht man hier Fehler sagt einem erst der Amtsrichter, welches dieser war. Dann hat der Mieter aber schon einen Rückforderungsanspruch und die auf der Berechnung fußende Investitionsentscheidung ist „perdu“. Das kann existenzgefährdend werden.
Wir warnen ausdrücklich davor, dieses Gesetz zu leicht zu nehmen und blauäugigen Ratschlägen aus dem Internet oder von unqualifizierten Beratern zu folgen.
Lesen Sie hier den gesamten Artikel: