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14.06.2020 Welt am Sonntag: Drei Wünsche an die Bürgerschaft

Hamburg hat eine neue Bürgerschaft gewählt und das Thema „Wohnen“ wird auch in dieser Legislaturperiode wahrscheinlich wieder für die ein oder andere hitzige Diskussion im Rathaus sorgen. Unabhängig von den konkreten Wahlversprechen der einzelnen Parteien hat Moll & Moll drei Wünsche an die neue Bürgerschaft formuliert.

Erstens: Mehr Wohnungen, Gesunde, lebenswerte Mischung

Mehr Wohnungen im Drittelmix bauen, also je ein Drittel öffentlich geförderte Mietwohnungen, frei finanzierte Mietwohnungen und Eigentumswohnungen. Forderungen, dass der politische Fokus auf Sozialwohnungen gelegt werden soll, greifen zu kurz. Viertel, die lediglich aus Sozialwohnungen bestehen, bergen langfristig die Gefahr der Ghetto-Bildung. Die Lebensqualität in jeder Stadt steht und fällt jedoch mit einer gesunden Mischung in allen Stadtteilen.

Zweitens: Wohnungen für den Mittelstand

Grundstücke bevorzugt an Baugenossenschaften vergeben. Denn wir brauchen bezahlbaren Wohnraum in den beliebten, also innerstädtischen, Lagen. Und damit meinen wir nicht Sozialwohnungen, zu denen Durchschnittsverdiener aufgrund von Einkommensgrenzen keinen Zugang haben, sondern Wohnungen für den Mittelstand mit Mieten um die 8 bis 12 Euro pro Quadratmeter.

Drittens: Hexenjagd auf Vermieter einstellen

Die mediale und gesellschaftliche Hexenjagd auf Vermieter und Immobilieninvestoren beenden. Ja, es gibt schwarze Schafe in der Branche, die versuchen, ihre Renditen auf Kosten der Mieter zu optimieren. Der Großteil des vermieteten Wohnraums gehört jedoch Privatpersonen, für die Immobilien ein wichtiger Baustein der eigenen Altersvorsorge sind und die weniger an maximalen Profiten als an stabilen, langfristigen Mietverhältnissen interessiert sind.

Ruhige Hände und fundierte Entscheidungen

Die neue Bürgerschaft steht nun vor der schwierigen Aufgabe, die Interessen der unterschiedlichen Akteure auf dem Markt so gut wie möglich in Einklang zu bringen. Ideologisch aufgeladener Aktionismus ist hierbei kontraproduktiv. Stattdessen braucht es eine ruhige Hand und fundierte Entscheidungen. Denn auch wenn es manchen Politikern vielleicht nicht in die persönliche Karriereplanung passt: Wohnungspolitische Maßnahmen brauchen nun mal länger als eine Wahlperiode, um zu wirken.

Hier geht es zum Artikel in der Welt am Sonntag

Vermietung, So kommen Sie durch die Corona-Krise

Das Corona-Virus bringt den gewohnten Alltags durcheinander. Politik, Finanzen, Wirtschaft und Gesellschaft sind von den Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie betroffen. Auch für Mieter und Vermieter ist dies eine herausfordernde Zeit, denn Kurzarbeit und eventuelle Arbeitslosigkeit gefährden die Zahlungsfähigkeit.

Vor diesem Hintergrund trat Ende März ein Hilfspaket der Bundesregierung zum Schutz der Mieter vor dem Verlust ihrer Wohnung in Kraft: Mieter, die wegen der Corona-Krise nicht mehr in der Lage sind, ihre Miete zu zahlen, können diese im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 ganz oder teilweise aussetzen (stunden) – vorausgesetzt, sie können nachweisen, dass die Zahlungsunfähigkeit in direktem Zusammenhang mit der Pandemie steht. Auch wichtig: Die gestundeten Mieten müssen zurückgezahlt werden. Vermieter haben dabei das Recht, Verzugszinsen in Höhe von rund 4 Prozent zu berechnen. Das ist der wesentliche Unterschied. Die Mieten sind nicht gemindert, sondern nur gestundet!

Diese Ausnahmeregelung zum Kündigungsrecht ist richtig und wichtig, denn niemand sollte aufgrund des Corona-Virus seine Wohnung verlieren. Was Eigentümer jedoch beherzigen sollten, um Missverständnisse zu vermeiden: Kommunizieren Sie Ihren Mietern klar und deutlich, dass die Mieten gezahlt werden müssen. Und machen Sie ihnen bewusst, dass Zahlungsprobleme damit nur auf die Zukunft verschoben und aufgrund der Zinszahlungen eventuell sogar noch verschlimmert werden. Mietminderungen sollten nur im Notfall zum Einsatz kommen. Und beachten Sie, dass für Gewerbemieter sicher andere Regeln gelten als für Wohnungsmieter, die durch weitere staatliche Hilfen besser geschützt sind. Bei Gewerbemietern, die keine Chance haben, verlorenes Geschäft nachzuholen, sollten sich beide Seiten am Ende der Krise an einen Tisch setzen und reden.

Grundsätzlich müssen Vermieter mit Zahlungsausfällen und erhöhtem Leerstand rechnen, was wiederum die eigene Finanzierung der Immobilie gefährdet. Die gute Nachricht: Auch für Eigentümer mit Darlehensverträgen gibt es eine Stundungsregelung, wenn aufgrund der Corona-Krise Einkünfte wegfallen. Verträge, die vor dem 15. März 2020 geschlossen wurden, können demnach für maximal drei Monate pausiert werden. Das umfasst sowohl Rückzahlungs-, Zins- und Tilgungsleistungen, die zwischen dem 1. April und 30. Juni 2020 fällig werden.

Ein grundsätzlicher Rat an alle Eigentümer: Verfolgen Sie die tägliche Berichterstattung. Weitere Maßnahmen für die Wohnungswirtschaft sind nicht auszuschließen, denn es gibt keine Garantie, dass die Krise im Sommer überstanden ist.

Dieser im Frühjahr erstellte Beitrag erschien im Mai auch in der Zeitschrift Klönschnack. Den Artikel finden Sie hier.