Category Archives: Allgemein

Wir werden viel zitiert!

In zahlreichen Artikeln der letzten Wochen wurde Oliver Moll als Zitatgeber aufgeführt. Das freut uns sehr.

Es ist wichtig, dass möglichst viele kompetente Kollegen sich zum Markt äußern. Nur so entsteht für die Kunden Transparenz über das Geschehen und die Sichtweise der einzelnen Akteure. Deswegen sind wir unter anderem auch Marktberichterstatter für den IVD Nord eV.

Dieses Wissen ist ein essentieller Schlüssel für ein erfolgreiches Investment.

Lesen Sie gern unsere Artikel und Veröffentlichungen im Bereich Presse auf dieser Webseite.

Hier geht es zu den Zitaten der Cash:

wohninvestments-jeder-kauf-ist-mit-risiken-verbunden

wohninvestments-was-anleger-bei-zinshaeusern-beachten-sollten

Und auch in der Welt waren wir wieder mit dem Thema „Hausverwaltung“ verteten.

 

09.08.2017 Die Welt / Klönschnack: Mietstreitigkeiten vor Gericht? Durchhalten!

Mietstreitigkeiten vor Gericht? Durchhalten!

Bei Mietstreitigkeiten vor Gericht hilft durchhalten. Vermieten kann manchmal ein echter Stresstest sein – besonders bei ernsten Konflikten mit den Mietern. Vor allem Mietstreitigkeiten um geplante Mieterhöhungen oder vermeintlich berechtigte Mietminderungen enden nicht selten vor den Amts- und Landesgerichten, die häufig zugunsten der Mieter entscheiden. Vermieter sollten sich dadurch aber nicht entmutigen lassen. Die Erfahrung zeigt, dass es sich durchaus lohnen kann, bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) zu gehen und durchzuhalten, denn dieser bewertet Mietstreitigkeiten oftmals anders als die Vorinstanzen.

2014: Mietminderung bei Lärm aus der Umgebung – Hamburger Rechtsprechung kassiert.

2014 beispielsweise hat der BGH eine Grundsatzentscheidung zu der Frage getroffen, unter welchen Voraussetzungen der Mieter einer Wohnung wegen sogenannter Umweltmängel – in diesem Fall Lärmbelästigung von einem Nachbargrundstück – die Miete mindern darf. Im Gegensatz zu den Vorinstanzen befanden die Karlsruher Richter, dass Vermieter in der Regel nur für das Objekt selbst, nicht jedoch für dessen Umfeld verantwortlich seien. Mietminderungen bei Umwelt- oder Umfeldmängeln sind deshalb nur in eng begrenzten Fällen berechtigt. Man kann vom Vermieter lediglich dann eine Minderung verlangen, wenn dieser seinerseits gegenüber dem störenden Nachbarn Ansprüche hat. Ein Etappensieg besonders für Hamburger Vermieter, denn hier haben Landgericht und Oberlandesgericht über Jahre anders entschieden.

2017: Beweishürden der Instanzgerichte aufgehoben

Ein noch aktuelleres Beispiel: Eine Mieterin bezweifelte die angegebene Fläche ihrer Wohnung und stimmte deshalb einer Mieterhöhung nicht zu. Daraufhin klagte die Vermieterin, doch die Instanzgerichte wiesen die Klage ab. Der BGH hob diese Entscheidung dann allerdings auf. Die Begründung: Stimmt ein Mieter der Mieterhöhung wegen Zweifeln an der Wohnungsgröße nicht zu, muss er konkret erklären, worauf sich dieser Zweifel stützt. Ein simples Bestreiten ist nicht ausreichend. Diese Entscheidung markiert eine Trendwende in der Rechtsprechung, denn in der Vergangenheit sahen die Vorinstanzen immer die Vermieter in der Pflicht, die tatsächliche Wohnfläche zu ermitteln, sobald ein Mieter die Wohnungsgröße angezweifelt hatte.

Zähne zusammenbeißen!

Der steinige Weg durch die Instanzen zahlt sich für Eigentümer also aus. Natürlich sollte vorher ein juristischer Berater grünes Licht geben, aber wenn die Chancen gut stehen, gilt das Motto: Zähne zusammenbeißen und durch.

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DIENSTAG 01.11.2016 KLÖNSCHNACK: Möblierte Wohnungen als Rendite Retter?

Mietpreisbremse: Möblierte Wohnungen als Rendite-Retter?

Hamburger Immobilieneigentümer müssen ihre Vermietungsstrategie überdenken, um Rendite zu retten. Denn seit die Mietpreisbremse am 1. Juli 2015 in Kraft getreten ist, wird es immer schwieriger, eine auskömmliche Rendite zu erwirtschaften. Eine Möglichkeit, die Einnahmen trotz Preisbremse zu erhöhen und die Rendite zu steigern: Möblierte Wohnungen vermieten. Doch sind das wirklich geeignete Rendite-Retter?

Auf den ersten Blick: JA

In deutschen Großstädten ist die Zahl an möbliert vermieteten Wohnungen in den letzten Jahren konstant gestiegen: In München beispielsweise entfallen laut einer aktuellen Empirica-Studie mittlerweile 60 Prozent aller Inserate auf eingerichtete Objekte; in Hamburg sind es rund 35 Prozent. Der Hauptgrund: Wer Wohnungen möbliert vermietet, darf über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus einen Zuschlag verlangen. Üblich sind 2 Prozent des Zeitwertes der Möbel, eine verbindliche Regelung gibt es jedoch nicht. Das gibt Vermietern Spielraum bei der Preisgestaltung und die Chance, höhere Mieten zu realisieren. In Hamburg beispielsweise liegt der durchschnittliche Quadratmeter-Preis für möblierte Wohnungen mit 17 Euro deutlich über dem Mietspiegel.

Vorsicht vor der Kostenfalle

Auf den ersten Blick sieht es aus wie der perfekte Ausweg aus der Rendite-Falle, auf den zweiten hält das Konzept jedoch einige Herausforderungen und Risiken parat: Während des Vertragsverhältnisses ist der Vermieter für alle Reparaturen und eventuelle Erneuerungen des bereitgestellten Mobiliars verantwortlich; alle 10 Jahre sollte ein Austausch der Einrichtung einkalkuliert werden. Auch der Verwaltungsaufwand für häufigere Mieterwechsel darf nicht unterschätzt werden, denn es ist eher selten, dass ein Mieter über Jahre in einer eingerichteten Wohnung bleibt.

 Die Steuer: Jetzt wird es grausam

Der nächste Knackpunkt: die Steuer. Bei der Vermietung von möblierten Wohnungen besteht das Risiko, dass die Einkünfte nicht mehr der Vermögensverwaltung, sondern einer gewerblichen Tätigkeit zugeordnet werden. Vor allem bei der Vermietung mehrerer eingerichteter Wohnungen, einer hohen Mieter-Fluktuation oder bei Wohnungen in Feriengebieten ist Vorsicht geboten. In solchen Fällen kann auch schnell das Thema Umsatzsteuer relevant werden. Wer möbliert vermieten möchte, sollte deshalb vorher dringend einen Steuerberater aufsuchen.

Fazit:

Möblierte Wohnungen können mitunter ein geeignetes Mittel sein, höhere Erträge zu erwirtschaften. Vermieter sollten sich aber nicht zu sehr von möglichen Rendite-Aussichten blenden lassen und mögliche Fallstricke im Hinterkopf behalten.

Oliver Moll

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SAMSTAG 01.10.2016 KLÖNSCHNACK: QUARTIERSENTWICKLUNG

Quartiersentwicklung gegen den Wohnungsmangel

Auch wenn die Schlagzeilen zuletzt anders lauteten, eine Wohnungsnot gibt es in Hamburg (noch) nicht. Der Eindruck entsteht, weil Anspruch und Wirklichkeit bei vielen Mietern nicht zusammenpassen: Eine modernisierte Drei-Zimmer-Wohnung mit Balkon für 600 Euro Kaltmiete ist in Eimsbüttel, Winterhude oder Altona einfach nicht zu haben. Die Bezirke nordwestlich der Elbe bieten eine gut ausgebaute Infrastruktur, sehr gute Schulen und gefühlt ein hohes Maß sozialer Sicherheit. Entsprechend hoch sind hier sowohl die Nachfrage als auch die Mieten, wenn Wohnungen neu an den Markt kommen.

Rahlstedt statt Rotherbaum

Anders sieht es im Osten und Süden der Stadt aus. In Harburg oder Neugraben-Fischbek zum Beispiel bekommt man für 600 Euro drei Zimmer, frisch renoviert und mit großem Balkon. Trotzdem sind diese Lagen bei finanziell nicht allzu schlecht gestellten Mietern unbeliebt. Die Gründe: schlechte Anbindungen an die City, schlechtere Schulen, eine niedrigere gefühlte Sicherheit und, ja, ein hoher Migrantenanteil. Solche Feststellungen sind zwar politisch inkorrekt, aber auch ein Teil des Problems.

Stadtentwicklung muss Entwicklung der Infrastruktur sein. Nach Nord-Ost und Süd

Hamburg ist ein gespaltener Immobilienmarkt mit klar definierten „guten“ und vermeintlich „schlechten“ Quartieren. Daher ist, neben dem Neubau, die zweite wichtige Komponente bei der Bekämpfung der wahrgenommenen Wohnungsnot die Entwicklung bisher vernachlässigter Stadtteile. Neben dem „Bündnis für das Wohnen“, das sich dem Neubau verschrieben hat, bräuchte es darum eigentlich auch ein „Bündnis für Infrastruktur“. Doch dafür müsste die Politik viel Geld in die Hand nehmen und in Bereiche investieren, die auf der Einsparliste gerade ganz weit oben stehen. Da macht man dann lieber „Bündnisse für die Quartiere“ (www.buendnis-fuer-quartiere.de), wo die Eigentümer mit Anwohnern über die Sauberkeit von Parks oder neue Eisdielen diskutieren und die Behörden lang bekannte Mängel in Protokollen der Bürgerbeteiligung „versenken“.

Unnützer politischer Aktionismus

Solcher Aktionismus hilft wenig. Würde man die Projektkosten gleich für das Offensichtliche ausgeben, wären viele Themen, die die Anwohner bewegen, schon längst erledigt. Stattdessen fährt erst mal ein umgebauter Kioskwagen los und sammelt Informationen. Solche Ansätze sind gut, aber sie lösen eben nicht die strukturellen Probleme. Dafür braucht es bedeutend mehr finanzielle Mittel und konkrete Strukturinvestitionen seitens der Stadt. Aber dafür muss man natürlich über den Wahlzyklus hinausdenken.

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DIENSTAG 20.09.2016 DIE WELT: SCHALLSCHUTZ AN STRASSEN

Schallschutz an Straßen

Das vom Senat angekündigte Förderprogramm zur Verbesserung des Schallschutz an lauten Straßen hat zu Diskussionen geführt. Dabei geht es vor allem um die Förderrichtlinien. „Wer die Förderung in Anspruch nimmt, muss dafür so weitgehende Bindungen eingehen, dass sich kein vernünftiger Grundeigentümer eines Zinshauses und mit einer halbwegs intakten Immobilie darauf einlassen wird“, kritisiert Oliver Moll, Geschäftsführer der Moll & Moll Zinshaus GmbH.

Kritik an Richtlinie

„Die Mieten dürfen nicht mehr als 7 Euro je Quadratmeter betragen. Witzlos, wenn man bedenkt, dass der Mittelwert im Mietenspiegel schon bei 9,40 Euro liegt. Mieterhöhungen dürfen nur bis zu den vorgenannten 7 Euro erfolgen. Bekommt man schon den Mittelwert, sind Erhöhungen nicht mehr möglich. Es ist fraglich, ob man dann überhaupt eine Förderung erhält. Natürlich muss man für zehn Jahre auf das Recht zur Umwandlung in Eigentumswohnungen verzichten, die Mieter über die Bindung informieren, mit diesen verbindlichen Vereinbarungen treffen und selbstredend alle Verpflichtungen im Verkaufsfall übertragen. Wir sind nicht gegen Bindungen, wenn öffentliche Mittel „verschenkt“ werden. Das muss sein, aber ganz ehrlich: Welcher vermietende Grundeigentümer eines Zinshauses macht denn sowas? Das lohnt sich doch nur für kaputte Häuser mit marktunüblich sehr niedrigen Mieten, wenn man so einen Instandhaltungsstau aufholen möchte. Dies ist in den Richtlinien übrigens untersagt. Es profitieren also die Grundeigentümer, die ihren Bestand schlecht gepflegt haben. Werden die Richtlinien in dieser Form beibehalten, wird der Umfang der abgeforderten Mittel wohl überschaubar bleiben. Wir jedenfalls werden – leider – keine Anträge stellen.“

PR-Getöse Schallschutz

Das sei ärgerlich für die Bewohner wie für die Grundeigentümer. „Ärgerlich ist aber auch, dass der Senat mit großem PR-Getöse eine solche Maßnahme als politischen Erfolg und Meilenstein verkündet und dann im Kleingedruckten alles konterkariert.“

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Schildbürgerstreich Lärmschutzförderung

Schildbürgerstreich Lärmschutz

Letzte Woche titelte das Hamburger Abendblatt groß, dass es endlich ein Förderprogramm zur Verbesserung des Schallschutzes an lauten Straßen gäbe. In sehr ausführlichen Tabellen und Texten wurden die förderfähigen Maßnahmen und die betroffenen Straßen für die Lärmschutzförderung dargestellt. Angekündigt waren Fördersummen bis zu 75% des Investments. Ein Schildbürgerstreich.

Der Artikel beruht auf einer Veröffentlichung des Senats. Irgendwie scheinen die armen Redakteure aber hinters Licht geführt worden zu sein. Wir verwalten in diesen Lagen einige Objekte und die Idee einer Verbesserung des Lärmschutzes begrüßen wir und unsere Mandanten. Also haben wir uns schnell die Förderrichtlinie im Internet besorgt und mal genau nachgelesen, denn wir wollten die Ersten mit den Anträgen sein.

Der Teufel steckt im Detail

Aber beim Lesen der Förderrichtlinien stehen einem die Haare zu Berge. Wer die Förderung in Anspruch nimmt, darf dafür erhebliche Bindungen eingehen, die so weitgehend sind, dass kein vernünftiger Grundeigentümer eines Zinshauses und mit einer halbwegs intakten Immobilie darauf eingehen wird.

Die Mieten dürfen nicht über 7 Euro je Quadratmeter betragen. Witzlos, wenn der Mittelwert Mietenspiegel schon bei 9,40 Euro liegt. Es dürfen Mieterhöhungen erfolgen, aber nur bis zu den vorgenannten 7 Euro. Also gar keine, wenn man schon den Mittelwert bekommt. Ob man dann überhaupt eine Förderung bekommt ist schon fraglich. Natürlich muss man für zehn Jahre auf das Recht zur Umwandlung in Eigentumswohnungen verzichten, die Mieter über die Bindung informieren, mit diesen verbindliche Vereinbarungen treffen und selbstredend alle Verpflichtungen im Verkaufsfall übertragen.

Wir sind nicht gegen Bindungen, wenn öffentliche Mittel „verschenkt“ werden. Das muss sein, aber mal ganz ehrlich: Welcher vermietende Grundeigentümer eines Zinshauses macht denn sowas? Das lohnt sich doch nur für kaputte Häuser mit marktunüblich sehr niedrigen Mieten, wenn man so einen Instandhaltungsstau aufholen möchte (letzteres ist übrigens untersagt in den Richtlinien). Es profitieren also die Grundeigentümer, die ihren Bestand schlecht gepflegt haben. Die anderen gucken in die bekannte Röhre.

Ich befürchte, dass wenn diese Richtlinien so beibehalten werden, wohl nur recht wenig Mittel abgefordert werden. Wir jedenfalls werden – leider – keine Anträge stellen.

Das ist ärgerlich für die Bewohner. Ärgerlich für die Grundeigentümer. Ärgerlich ist aber auch, dass der Senat mit großem PR-Getöse eine solche Maßnahme als politischen Erfolg und Meilenstein verkündet und dann im Kleingedruckten alles konterkariert. Und keiner merkt es? Das kann doch eigentlich alles nicht sein. Was hängen bleibt ist doch, dass es Geld gibt und die „verantwortungslosen Grundeigentümer“ davon keinen Gebrauch machen (werden) oder dass sich verantwortungslose Marktakteure mit Steuergeldern sanieren. Über das warum wird dann vermutlich länger spekuliert werden, weil immer noch niemand die Seite acht der zwölfseitigen kleingedruckten Broschüre gelesen hat.

Auch dies ist mal wieder ein Fall einer enervierend verantwortungslosen „PR-Erfolge-Teil-Kommunikation“. Ähnlich wie bei den blauen Tonnen die ja angeblich kostenlos sind. Stimmt, aber nur für Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser, wo Mieter die Tonnen selber schleppen (Achtung Versicherungsfalle…). Am Ende kostet die Tonne eben doch Geld. Nur weil in den Broschüren immer „kostenlos“ steht, müssen wir ständig rechtfertigen, warum wir dafür eben doch Gebühren zahlen. Eine derartige Kommunikation in den Medien und Handzetteln der Behörden, transportiert gefährliches Halbwissen und trägt nur dazu bei Vorurteile zu verfestigen.

Das Beschäftigen mit Inhalten ist eben aus der Mode gekommen. Nachrichten müssen einfach und simpel sein. Ganz egal wie Komplex der Sachverhalt ist. Und lesen tut ja eh keiner mehr. Ich muss auch noch mal schnell was twittern…

Oliver Moll

Mittwoch 22.06.2016 | Immobilienmarkt – Harte Zeiten

Harte Zeiten für den Immobilienmarkt

Die expansive Geldpolitik der EZB, Unabhängigkeitsbestrebungen innerhalb der EU und zunehmende staatliche Regulierung: Der deutsche Immobilienmarkt unterliegt vielen Einflüssen. Harte Zeiten für den Immobilienmarkt stehen bevor. Wie wird sich der Sektor in den kommenden Jahren entwickeln? Oliver Moll, Inhaber und Geschäftsführer der Hamburger Moll & Moll Zinshaus GmbH, skizziert drei Szenarien.

Die aktuelle Dynamik auf dem Immobilienmarkt hat niemand vorausgesehen. Das Preissteigerungspotenzial galt eigentlich schon 2012 als ausgereizt, doch die Preise für Wohnungen und Häuser sind weiter konstant gestiegen. So haben laut vdp Immobilienpreisindex die Preise für Mehrfamilienhäuser allein im ersten Quartal 2016 um 8 Prozent angezogen. Auch Käufer von kleineren Objekten müssen vor allem in den Metropolen immer mehr zahlen.  Am stärksten von der Entwicklung betroffen sind Eigentumswohnungen. In diesem Segment haben die Preise im 5-Jahresvergleich um 53 Prozent zugelegt.

Ein Ende des Preiswahnsinns ist nicht zu erwarten. Verantwortlich für den aktuellen Run auf Immobilien ist die anhaltende Niedrigzinsphase: Risikobewusste Anleger erzielen kaum noch Erträge mit klassischen Sparprodukten, erhalten aber Immobilienkredite mit Zinsen von unter 1,3 Prozent und investieren ins vermeintlich sichere Betongold. Auch institutionelle Investoren haben Wohnimmobilien als Ausweg aus der Zinsfalle entdeckt. Laut einer Umfrage von Universal-Investment im Jahr 2015, soll sich ihr Anteil gegenüber einem Bestand von 18,5 Prozent auf 37,9 Prozent verdoppeln. Das verschärft die sowieso schon extreme Nachfragesituation. Die Frage ist: Wie wird es weitergehen?

Szenario 1: Eine Austrittswelle aus der EU führt zum Zusammenbruch des europäischen Wirtschaftssystems

Szenario 2: Deutschland bekommt eine langfristige Niedrigzinsphase

Szenario 3: Die EZB kehrt zu einer normalen Geldpolitik zurück

Keines der drei Szenarien zeichnet ein allzu rosiges Bild für den deutschen Immobilienmarkt. In Zeiten drohender politischer Instabilität sind Prognosen jedoch schwierig. Fakt ist: Der Markt hält sowohl für Privatanleger als auch für institutionelle Investoren einige Herausforderungen bereit und beide sollten wirtschaftliche und politische Entwicklungen genau im Auge behalten.

Die Detailanalyse von Oliver Moll lesen Sie hier.

Mittwoch 01.06.2016 | Klönschnack & Die Welt: Vermietung „Irgendwas is‘ immer“

Irgendwas is‘ immer“ – Warum Vermietung schnell zum Vollzeitjob wird

Vermietung und Verwaltung: „Ein paar Wohnungen vermieten, das kann doch nicht so schwer sein“, mag sich manch ein Privatanleger denken, der im aktuellen Niedrigzinsumfeld sein Geld in Immobilien investiert und auf eine leicht verdiente Rendite hofft. Viele unterschätzen den Aufwand, den eine Immobilie verursacht: Zum Vermieten gehört mehr, als einmal im Jahr schnell eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen und sich den Rest der Zeit über hohe Mieteinnahmen zu freuen. Denn besitzt man mehrere Wohnungen oder ein Mietshaus, hat man vor allem eines: Viel Arbeit, die Zeit und Nerven kostet.

Vermieter müssen sich zum Beispiel nicht nur schnell und zuverlässig um Abrechnungen, Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen kümmern, sondern oft auch Beschwerden von Seiten der Mieter nachgehen und als Mediator zwischen zerstrittenen Parteien vermitteln. Mietshäuser bergen ein großes Konfliktpotenzial, und im schlimmsten Fall muss der eine oder andere Rechtsstreit geführt werden.

Die aktuelle Gesetzgebung ist ohnehin ein besonders kritischer Punkt: Seit einigen Jahren machen immer mehr Regulierungen den Vermietern das Leben schwer. Das Mess- und Eichgesetz, die Mietpreisbremse, EnEV 2014, EnEV 2016, das Bundesmeldegesetz und die kommende zweite Mietrechtsreform sind nur einige Beispiele. Für Laien ist es schwer, bei der aktuellen Regulierungswut den Überblick zu behalten. Wird jedoch eine neue Richtlinie (unwissentlich) ignoriert oder nicht rechtzeitig umgesetzt, kann das mitunter hohe Strafzahlungen nach sich ziehen.

Eigentum verpflichtet eben und da kann es sich schnell lohnen, einen Hausverwalter zu engagieren, der sich um die wirtschaftliche, technische und rechtlich einwandfreie Verwaltung der Immobilie kümmert. Das ist auch gar nicht mal so teuer: Gute Verwalter werden prozentual nach Mieteinnahmen bezahlt und teilen so Erfolg und Misserfolg unmittelbar mit dem Eigentümer. Eine gute Investition, denn manchmal sind Ruhe und mehr Freizeit einfach unbezahlbar.

Oliver Moll
Moll & Moll Zinshaus GmbH

Den Originalartikel lesen Sie hier.

Er erschien am 22.07.2016 auch in der Welt.

Mittwoch, 06.01.2016 | Klönschnack: Sicherheit für beide Seiten – Die Mietkaution korrekt anlegen

Sicherheit für beide Seiten – Die Mietkaution korrekt anlegen

Die Mietkaution soll Vermieter gegen finanzielle Schäden wie Mietausfälle oder Sachschäden absichern. Das ist bekannt. Doch bleiben diese Fälle aus, muss auch für den Mieter gewährleistet sein, dass er bei Ende des Mietverhältnisses seine Kaution ordnungsgemäß zurückerhält. Was in der Theorie selbstverständlich erscheint, ist in der Praxis manchmal ein großes Problem. Mögliche Gründe: Der Vermieter hat das Geld auf seinem Privat- oder Geschäftskonto angelegt, musste jedoch Insolvenz anmelden und die Kaution ist Teil des Pfandvermögens. Oder alle Kautionen, die ein Vermieter verwaltet, sind auf einem gemeinsamen Konto angelegt. Dabei geht schnell der Überblick verloren, welchem Mieter welche Summe zusteht.

Mietkautionen dürfen nicht auf einem Privat- oder Geschäftskonto angelegt werden

Um diese Probleme zu vermeiden, hat der Bundesgerichtshof im Juni 2015 beschlossen, dass Mietkautionen nicht auf einem Privat- oder Geschäftskonto angelegt werden dürfen – auch nicht für kurze Zeit. Stattdessen muss ein separates, offenes Treuhandkonto getrennt vom restlichen Vermögen des Vermieters angelegt werden. Im Falle einer Insolvenz ist die Kaution auf diese Weise vor dem Zugriff der Gläubiger sicher. Um den Überblick über die Kautionen und jeweiligen Zinserträge zu erhalten, ist es zudem ratsam, für jede Mietkaution ein eigenes Konto anzulegen.

Tipp: Platformen nutzen und Sicherheit schaffen

Die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und Verwaltung mehrerer Konten ist für Vermieter auch gar nicht so aufwändig, wie es sich zunächst anhört. Für Hamburger Vermieter zum Beispiel bietet die Deutscher Ring Bausparkasse eine Plattform (www.ringkautionskonto.de), die es ermöglicht, Kautionen gemäß gesetzlicher Bestimmungen bequem online anzulegen und zu verwalten. Auch für Mieter bietet die Plattform Vorteile: Sie erhalten einen jährlichen Kontoauszug samt Steuerbescheinigung und können sich jederzeit nach dem aktuellen Kontostand erkundigen. Das bietet Transparenz und Sicherheit für beide Seiten – damit man am Ende der Mietzeit im Guten auseinandergeht.

Oliver Moll

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