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Zurück zum Wesentlichen: Einfach bauen mit Typ E

Ein einfacher Satz auf Seite 23 des Koalitionsvertrags entfacht große Hoffnungen: CDU und SPD wollen den Gebäudetyp E rechtssicher machen. Was trocken klingt, könnte der dringend benötigte Befreiungsschlag für den Wohnungsbau sein. Denn das deutsche Bauwesen ist überreguliert. Wer heute baut, hangelt sich durch ein Normengeflecht, das teuer, langsam und unübersichtlich ist – oft ohne Mehrwert für die Bewohnbarkeit eines Gebäudes. Das führt zu überdimensionierten Standards, etwa 47 Steckdosen pro Wohnung, und treibt die Baukosten in die Höhe. Kein Wunder, dass Neubauten immer seltener werden.

Weniger Norm, mehr Vernunft

Der Gebäudetyp E verspricht: einfaches, effizientes und experimentelles Bauen. Statt jeder anerkannten Regel der Technik zu folgen, sollen Bauherren künftig auf überflüssige Komfortstandards verzichten dürfen – rechtssicher und ohne Angst vor Haftung. Pilotprojekte zeigen: Einsparungen von bis zu 25 Prozent sind realistisch. In Schleswig-Holstein, Hamburg oder Bayern entstehen so bereits funktionale, günstige Wohnungen. Das Konzept überzeugt: gute Wohnqualität ohne technische Überfrachtung.

 

Juristische Stolpersteine beseitigen


Dass der erste Anlauf der Ampel scheiterte, lag vor allem an rechtlichen Unklarheiten. Wer haftet, wenn auf Regeln verzichtet wird? Können Mieter später Ansprüche stellen? Diese Fragen müssen jetzt eindeutig geklärt werden. Der Koalitionsvertrag der neuen Regierung formuliert den nötigen Mut: Abweichungen sollen keinen Mangel mehr darstellen. Damit könnte eine lange blockierte Innovation endlich durchstarten.

Jetzt handeln – Bürokratie abbauen

Für Vermieter und Investoren bietet sich eine historische Chance: Wenn Gebäudetyp E richtig umgesetzt wird, können neue Wohnungen einfacher und kostengünstiger entstehen – auch im Bestand. Die Politik muss liefern. Damit es künftig wieder heißt: geplant, genehmigt, gebaut.

Oliver Moll

Moll & Moll Zinshaus GmbH

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Nachlass mit Weitblick: Sanieren oder verkaufen?

Wer eine Immobilie vererbt oder verschenkt, sollte sich frühzeitig mit den Konsequenzen befassen. Das Gebäudeenergiegesetz schreibt Sanierungen nicht nur für Käufer, sondern auch für Erben und Beschenkte vor. Eine unüberlegte Entscheidung kann hohe Kosten oder Steuerbelastungen mit sich bringen. Wer strategisch plant, sichert den Wert der Immobilie und entlastet seine Nachkommen.

Sanierung: Wert erhalten, aber mit Pflichten

Eine Sanierung kann den Immobilienwert steigern, erfordert aber hohe Investitionen. Gleichzeitig erhöht sie den Verkehrswert – und damit die Erbschaftsteuer. Besonders wichtig: Nach dem GEG müssen Erben energetische Sanierungen durchführen, sofern sie nicht unter eine Ausnahme fallen. Wer eine unsanierte Immobilie weitergibt, hinterlässt den Erben daher nicht nur Vermögen, sondern auch Verpflichtungen.

Verkauf: Liquidität und steuerliche Vorteile

Insbesondere wenn hohe Sanierungskosten oder steuerliche Belastungen drohen, kann ein Verkauf finanziell sinnvoll sein. Wird die Immobilie noch zu Lebzeiten verkauft, lässt sich die Erbschaftsteuer durch geschickte Anlage des Erlöses oft reduzieren. Auch ein Verkauf nach einer Erbschaft kann sich lohnen, erfordert aber steuerliche Planung. Wer die Spekulationsfrist von zehn Jahren beachtet, kann einen Veräußerungsgewinn steuerfrei realisieren. Zudem vermeidet ein Verkauf Konflikte zwischen Erben, wenn es unterschiedliche Vorstellungen über die Nutzung gibt.

Frühzeitige Planung schützt den Nachlass

Bei der Übergabe von Immobilien gilt es nicht nur rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Deshalb ist es sinnvoll, bereits vor dem Gang zum Steuerberater oder Notar eine ganzheitliche strategische Betrachtung vorzunehmen. Was es braucht, ist ein neutraler Berater, der alle relevanten Perspektiven einbezieht – und vor allem die Wünsche der Familie richtig einordnet und priorisiert. Genau darin liegt der Kern einer vorausschauenden Erbschaftsplanung: Es geht darum, gemeinsam eine Idee für die Zukunft zu entwickeln, die rechtlich tragfähig, wirtschaftlich sinnvoll und familiär tragbar ist.

Oliver Moll

Moll & Moll Zinshaus GmbH

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Sanieren oder verkaufen? Die Qual der Wahl bei Bestandsimmobilien

Die Entscheidung, eine Bestandsimmobilie zu sanieren oder zu verkaufen, ist für viele Eigentümer herausfordernd. Steigende Energiekosten, hohe Sanierungsausgaben und neue gesetzliche Vorgaben erschweren die Wahl. Doch welche Strategie ist langfristig sinnvoller?

Sanieren: Höherer Wert und Zukunftssicherheit

Eine energetische Sanierung bietet klare Vorteile. Sie steigert den Marktwert und macht die Immobilie zukunftssicher. Laut dem Institut für Weltwirtschaft können Immobilien der Energieklasse A+/A bis zu 650 Euro mehr pro Quadratmeter erzielen. Auch Vermieter profitieren: Gute Energiewerte erlauben Mietaufschläge von bis zu 85 Cent pro Quadratmeter.

Die Sanierungskosten liegen oft bei 700 Euro pro Quadratmeter, können aber durch Förderungen gesenkt werden. Ein Energieausweis, der die energetische Qualität dokumentiert, erhöht zusätzlich den Marktwert. Eigentümer profitieren langfristig von niedrigeren Betriebskosten und einer besseren Vermietbarkeit. Zudem tragen sie zur Reduktion von CO₂-Emissionen bei.

Verkaufen: Liquidität schaffen und Risiken vermeiden

Ein Verkauf bietet sich an, wenn Mittel oder Zeit für eine Sanierung fehlen. Besonders Altbauten mit hohem Sanierungsbedarf erfordern oft Investitionen im sechsstelligen Bereich. Der Verkauf zu aktuellen Marktpreisen schafft Liquidität und reduziert Risiken.

Allerdings wirken sich schlechte Energiewerte negativ auf den Preis aus. Immobilien der Energieklasse H können bis zu 51 % weniger kosten als Gebäude der Klasse A, vor allem in ländlichen Gebieten.

 

Fazit: Gute Planung ist entscheidend

Die Entscheidung zwischen Sanierung und Verkauf hängt von finanziellen Mitteln, Zielen und dem Zustand der Immobilie ab. Ein Sanierungsfahrplan oder eine strategische Verkaufsberatung helfen bei der Orientierung. Da Energieeffizienz durch Klimaziele und steigende Kosten immer wichtiger wird, trennt sich der Markt zunehmend in Gewinner und Verlierer. Mit einer durchdachten Planung können Eigentümer den Wert ihrer Immobilie optimal nutzen – unabhängig davon, ob sie sanieren oder verkaufen.

Oliver Moll

Moll & Moll Zinshaus GmbH

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Wohnungsbau am Limit – Warum jetzt gehandelt werden muss

Der Wohnungsbau in Deutschland steckt in der Krise. Seit 2010 wurden nicht mehr so wenige Wohnungen genehmigt wie im vergangenen Jahr, und der Rückgang hält an. Besonders dramatisch ist die Lage im Mehrfamilienhausbau, wo die Genehmigungen um fast 20 % eingebrochen sind. Während die Nachfrage steigt, bleiben Lösungen aus. Doch was bedeutet das für Vermieter und Investoren?

Kafkaeske Bürokratie bremst den Bau aus

Explodierende Baukosten und hohe Zinsen machen neue Projekte unrentabel. Gleichzeitig erstickt übermäßige Regulierung Investitionen, statt sie zu fördern. Alle von der Politik vorgeschlagenen „Erleichterungen“ – sei es der Bürokratieabbau, das „E wie einfach“-Prinzip, das Hamburger Modell oder die Entschlackung widersprüchlicher Baunormen – werden letztlich durch die Bürokratie selbst wieder ausgehebelt.

Statt Anreize für den Bau zu setzen, reguliert die Bundesregierung vor allem den Bestand. Doch Mietpreisbremsen und strengere Schutzrechte schaffen keinen neuen Wohnraum – sie schrecken Investoren ab. Die Folge? Immer weniger Neubauten, steigende Preise und wachsender Mangel. Dabei ist klar: Wer keine neuen Wohnungen schafft, kann den Wohnungsmarkt nicht entspannen.

Was jetzt passieren muss

Der Wohnungsbau muss sich wieder lohnen. Weniger Bürokratie, steuerliche Anreize für Neubauten und gezielte Förderprogramme für Mehrfamilienhäuser könnten den Trend umkehren. Auch eine schnellere Vergabe von Baugenehmigungen ist dringend nötig. Schließlich gilt: Ohne Neubau bleibt der Markt angespannt – und die Mieten steigen weiter.

Für Vermieter und Investoren bedeutet die aktuelle Situation vor allem eines: Wer bereits Wohnraum besitzt, wird auf absehbare Zeit von steigenden Mietpreisen profitieren – allerdings in einem zunehmend regulierten Markt. Das birgt langfristig Risiken. Die Politik muss sich entscheiden: Echte Anreize für den Wohnungsbau oder eine handfeste Wohnraumkrise. Abwarten ist keine Lösung.

Oliver Moll

Moll & Moll Zinshaus GmbH

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EU-Sanierungsvorschriften

Sanieren, Vererben, Steuern sparen

Erst kürzlich hat das deutsche Heizungsgesetz die Gemüter von Immobilienbesitzern erhitzt. Die große Erleichterung: die neuen Vorgaben gelten nur für Neubauten. Doch schon steht die nächste Regulierung vor der Tür, dieses Mal von der Seite der EU. Die abschließenden Verhandlungen zur EU-Gebäuderichtlinie laufen und Wohnungseigentümer befürchten, dass durch die verschärften Sanierungsvorschriften eine Kostenwelle auf sie zukommt.

Was zu Beginn nach einem Schock für alle Immobilienbesitzer aussah, wird in den letzten Schritten nun von den EU-Staaten und dem Europaparlament deutlich abgeschwächt. Für Wohnhäuser mit bis zu zehn Einheiten würde eine Sanierungspflicht erst einsetzen, wenn das Gebäude den Eigentümer wechselt. Innerhalb von fünf Jahren nach dem Kauf müsste energetisch saniert werden. Zu den Betroffenen zählen dann vor allem die Erben von Immobilieneigentum, welche die Kosten für die Sanierung tragen müssen, um die Energieeffizienzklasse D oder besser zu erreichen. Im Ernstfall muss die gerade geerbte Immobilie verkauft werden, da eine umfangreiche Modernisierung schnell im sechsstelligen Bereich liegt und nicht aus dem laufenden Budget bezahlt werden kann. Die Erbschaftssteuer ist da noch nicht einmal dabei. Was also tun?

Sollten Immobilienbesitzer im Dialog mit ihren Erben zu der Entscheidung kommen, die Immobilie zu behalten, muss eine Sanierung frühzeitig geplant und durchgeführt werden. Denn durch den dafür aufgenommenen Kredit kann die Erbschaftssteuer deutlich reduziert werden. Vermieter sollten zuerst mit einem Energieberater einen Sanierungsfahrplan aufstellen. Da die Fördersumme von KFW und IFB höher ausfällt, wenn mehrere Maßnahmen auf einmal durchgeführt werden, sollten alle notwendigen Maßnahmen gleichzeitig umgesetzt werden. So kann eine Förderquote von bis zu 50 Prozent erreicht werden. Dadurch steigt auch die Wirtschaftlichkeit des Projektes, da der Instandhaltungsstau beseitigt wird. Viele Einzelmaßnahmen, wie ein neuer Zähler für die geplante Solaranlage, stehen wahrscheinlich eh in Zukunft an. Bei der Frage der Finanzierung umfangreicher Sanierungsmaßnahmen sollten laufende Kosten primär durch höhere Mieteinnahmen oder Fördergelder ausgeglichen werden. In jedem Fall jedoch sollte neben der Immobilie immer auch Bargeld vererbt werden, um unvorhergesehene Kosten zu decken. Die Immobilie bleibt eben ein Generationenprojekt.

Oliver Moll

Moll & Moll Zinshaus GmbH

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Wir sind umgezogen!!

Nach nunmehr 10 Jahren am Rathausmarkt sind wir umgezogen.

Mit dem Umzug haben wir unsere Unternehmensstruktur auf die kommenden Herausforderungen eingestellt.

Die Hausverwaltung wird nunmehr durch unsere neue Tochtergesellschaft übernommen, die wir gemeinsam mit der Firma Simmon in den Elbvororten führen.

Damit haben wir als Moll & Moll Zinshaus GmbH mehr Zeit, um uns auf den Focus unseres Geschäftes zu konzentrieren.

Zukünftig bieten wir ausschließlich Honorarberatung für alle Anfragenden an, die das Thema Immobilie mitbringen. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um energetische Themen, Familiennachfolge, Vermögensstrukturierung, Ankaufs- oder Verkaufsberatung handelt. Zu all diesen Themen bieten wir fundierte Antworten, Analysen und Umsetzungen an.

Sie finden uns ab sofort in der

Waitzstraße 18, 22607 Hamburg Othmarschen

Telefon und Mail haben sich nicht geändert.

Wir freuen uns auf Sie!

Immobilienerbe

Höhere Steuerlast seit Jahresbeginn

Viele Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und ihre Angehörigen haben es noch nicht mitbekommen: Erben ist teurer geworden, denn die Bundesregierung hat im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 Anpassungen im Bewertungsgesetz beschlossen. Dieses Gesetz regelt, wie Vermögensgestände steuerlich eingeschätzt werden. Die Änderungen, die seit Januar 2023 gelten, beziehen sich auf das Ertrags- und das Sachwertverfahren, wobei das Sachwertverfahren in der Regel zur Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern oder Doppelhaushälften genutzt wird. Bei der Anwendung des Bewertungsverfahrens wurde nun an mehreren Stellschrauben gedreht, deren genaue Erläuterung hier den Rahmen sprengen würde. Die Änderungen haben jedoch Auswirkungen sowohl auf die Erbschaft- als auch auf die Schenkungssteuerbelastung: Unterm Strich werden die neuen steuerrelevanten Immobilienwerte sich wahrscheinlich um rund 20 bis 30 Prozent erhöhen und damit fast so hoch wie der tatsächliche Verkehrswert der Immobilie ausfallen. Die Freibeiträge für Erbschaften und Schenkungen bleiben hingegen unverändert.

Eigentümer sollten deshalb rechtzeitig eine Strategie entwickeln, um die Steuerlast für ihre Erben zu reduzieren. Die regelmäßige Übertragung von Vermögenswerten ist zum Beispiel eine Möglichkeit: Alle zehn Jahren können 400.000 Euro steuerfrei pro Kind verschenkt werden. Auch die Eintragung eines Nießbrauchrechts kann sinnvoll sein, da sie den Wert der Immobilie mindert. Wird die Immobilie nun übertragen, zum Beispiel durch Schenkung, wird steuerlich der geminderte Wert angesetzt. Eine weitere Alternative ist die Gründung einer Familien GbR bestehend aus mehreren Familienmitgliedern, in der die Übertragung der Immobilie vorrangig durch Ein- und Austritt von Gesellschaftern beziehungsweise durch Ände­rung der jeweiligen Beteiligungsquoten am Vermögen gesteuert wird. Auch hier betragen die Freibeträge pro Kind 400.000 Euro alle zehn Jahre. Ein Vorteil ist zudem, dass das Vermögen vor Zer­splitterung gesichert wird, da im Gegensatz zur Erbengemeinschaft keine Teilungs­ver­stei­ge­rung erzwungen werden kann.

Welche Möglichkeit am sinnvollsten ist, hängt von den individuellen Vermögens- und Familienverhältnissen ab. Das Wichtigste ist jedoch, sich besser früher als später mit einem Steuerberater zusammenzusetzen und eine passende Erbschaft- bzw. Schenkungsstrategie zu entwickeln.

Bundestagswahl 2021: Drum prüfe, wer sein Kreuzchen setzt…

Die ersten Parteien haben ihre Wahlprogramme veröffentlicht. Die endgültigen Fassungen stehen zwar noch nicht, doch die Entwürfe vermitteln bereits einen guten Eindruck, wohin die Reise für die Wohnungswirtschaft gehen soll. Beim Lesen der Programme aus dem rot-rot-grünen Lager kommt einem unweigerlich der Kabarettist Volker Pispers in den Sinn: „Ist der Feind bekannt, hat der Tag Struktur!“ Oder eben das Wahlprogramm.

Und der Feind ist besonders bei der LINKEN klar definiert: der Vermieter und Immobilieneigentümer. Dementsprechend wird auch rhetorisch ordentlich aufgerüstet: Die Linken sprechen von Mietenwahnsinn und Erpresserwerkzeugen und stellen Forderungen wie „Keine Rendite mit der Miete“, „Zuhause für alle!“ „Immobilienkonzerne an die Kette legen!“ und „Klimagerechtigkeit statt Verdrängung“, die zwar sehr eingängig, aber leider sehr ideologie- statt faktengetrieben sind.

Ähnlich populistisch lesen sich die geplanten politischen Maßnahmen. Vorgesehen sind unter anderem: die Enteignung von großen Immobilienunternehmen wie die Deutsche Wohnen, ein bundesweiter Mietendeckel, das Erschweren von Eigenbedarfskündigungen sowie ein Verbot von Räumungen in die Wohnungslosigkeit und die Abschaffung der Modernisierungsumlage bei gleichzeitiger Sanierungsoffensive. Zudem soll es für Mieter das Recht auf Mietstreik geben. Auch interessant: Der Linken liebstes Kind, die Hausbesetzung, soll nicht nur legalisiert werden, im Falle von Besetzungen, die über ein Jahr andauern, soll es zudem ein dauerhaftes Wohnrecht geben.

Dies ist nur ein kleiner Auszug aus dem Programm, doch die politische Stoßrichtung ist eindeutig: Wohnen muss dem Markt entzogen werden und dabei werden die Eigentumsrechte von Vermietern mit Füßen getreten. Und wer sich diesem Diktat entziehen und sein Eigentum verkaufen möchte, soll ordentlich zur Kasse gebeten werden, denn die Linken wollen auch Privatverkäufe von Immobilien, die länger als 10 Jahre gehalten wurden, besteuern. Damit wird die Immobilie als besonders für den Mittelstand wichtige Säule des Vermögensaufbaus und der Altersvorsorge vollends unrentabel.

Mietendeckel durch die Hintertür

Im Wahlprogramm der Grünen sieht es leider nicht viel besser aus. Zwar ist kein Mietendeckel à la Berlin vorgesehen, sehr wohl ist die Rede aber von einer Mietobergrenze. Reguläre Mieterhöhungen sollen auf 2,5 Prozent im Jahr innerhalb des Mietspiegels begrenzt werden. Der Teufel liegt hier im Detail: Besagter Mietspiegel soll ausgeweitet werden und alle Mietabschlüsse der letzten 20 Jahre einspeisen. Laut Berechnungen des IVD würden als Folge die Mieten in Deutschland um durchschnittlich 18 Prozent sinken. Damit würde die Vermietung auch ohne einen Mietendeckel unwirtschaftlich werden. Ebenfalls problematisch: Die Grünen wollen die Modernisierungsumlage zwar nicht abschaffen, jedoch noch weiter absenken und auf maximal 1,50 Euro pro Quadratmeter begrenzen. Gleichzeitig wird jedoch eine „Klima-Sanierungsoffensive“ bei Gebäuden angestrebt. Wer die bezahlt, ist damit klar.

Und ebenso wie die Linken, wollen auch die Grünen stärker in die Eigentumsrechte von Immobilienbesitzern eingreifen. So soll es Mietern erleichtert werden, ihre Wohnungen samt den bestehenden Verträgen zu tauschen. Wie genau man sich das vorzustellen hat und inwieweit dadurch die Vertragsfreiheit von privaten Vermietern einschränkt wird ist unklar. Darüber hinaus soll es eine Pflicht für Eigentümer geben, ein Grundstück zu bebauen, sollte in der betreffenden Kommune Wohnungsnot herrschen, und auch gegen Fehlnutzungen und den Leerstand von Wohnraum wollen die Grünen vorgehen

Etwas gemäßigter geht es bei der SPD zu, die grundsätzliche Stoßrichtung stimmt jedoch mit Linken und Grünen überein. Auch die Sozialdemokraten wollen die Mieten begrenzen. Das Werkzeug ihrer Wahl: Für bestimmte Zeit sollen Mieten in angespannten Wohnlagen nur im Rahmen der Inflationsrate erhöht werden. Eine genaue Definition einer „angespannten Wohnlage“ wird jedoch nicht geliefert. Auch der Mietenspiegel soll ausgeweitet werden, aber immerhin auf nur acht Jahre.

Ein durchgehend ignorierter Fakt: Die Politik ist Preistreiber

Die Möglichkeit einer rot-rot-grünen Regierung wird inzwischen offen diskutiert. Für Immobilieneigentümer wäre dies jedoch eine verheerende Konstellation, denn alle drei Parteien befürworten die typischen populistischen Instrumente, die Eigentümern das Vermieten schwer und die Investition in Wohnraum zum wirtschaftlichen Risiko machen.

Die Forderungen sind zum Teil nicht nur widersprüchlich, sondern verkennen auch wichtige faktenbasierte Kausalzusammenhänge. Es sind nicht die privaten Vermieter, die in Deutschland immer noch rund 60 Prozent aller Vermieter ausmachen, die die Preise für Wohnraum in die Höhe treiben, sondern vor allem Verordnungen und Regularien der Politik, die das Bauen und damit die Investitionskosten und schließlich die Mieten verteuert haben. So gibt es in Deutschland inzwischen rund 20.000 Bauvorschriften. Dazu kommen noch die Klimaschutzauflagen.

Bereits 2018 kam ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu dem Ergebnis, dass die Kosten je Quadratmeter Wohnfläche im Geschosswohnungsbau von 2000 bis 2014 um 39 Prozent gestiegen sind. Davon gehen rund 15 Prozent auf die Verschärfung von staatlichen Vorgaben und Anforderungen wie etwa EnEV 2013 zurück.

Viele dieser Regularien sollen unter dem Deckmantel des Klimaschutzes nun noch verschärft werden. Der Vermieter wird damit als Verursacher und als entscheidende Stellschraube für fast alle Probleme gesehen: die Wohnungsnot, den Klimawandel, soziale Ungleichheit, etc.

Darüber hinaus wird von der Politik ignoriert, dass Immobilien und die Bildung von Wohneigentum eine der wichtigsten Säule der Altersvorsorge sind. Wir erinnern uns: Im europäischen Vergleich ist Deutschland mit einer Eigentumsquote von 51 Prozent ein Schlusslicht. Zum Vergleich: In Rumänien, Ungarn oder der Slowakei besitzen mehr als 90 Prozent der Bevölkerung Wohneigentum. In Kombination mit einem stetig sinkenden Rentenniveau ist diese Entwicklung in Deutschland eine gesellschaftliche Vollkatastrophe, besonders für die jüngeren Generationen.

Deswegen: Augen auf beim Kreuzchen machen!

Die meisten Programme lesen sich zwar nicht mal eben nebenbei. Das Programm der Linken ist zum Beispiel stolze 162 Seiten lang, das der Grünen umfasst 136 Seiten. Trotzdem sollten Immobilieneigentümer und alle politisch Interessierten einmal einen Blick hineinwerfen und ihre Wahlentscheidungen nicht nur auf Basis oberflächlicher Interviewaussagen treffen. Denn: Vier Jahre können lang sein und die Weichen, die in dieser Zeit gestellt werden, eventuell nicht mehr rückgängig zu machen sein.

Oliver Moll

02.05.2021 Die Welt: Deal? – Deal! – Ausgedealt

Absprachen zwischen Mietern Deal? – Deal! – Ausgedealt

„Für 50 Euro plus alle Wände weiß streichen können Sie die Waschmaschine übernehmen.“ Deals zwischen Mieter und Nachmieter haben Hochkonjunktur, unter anderem, weil immer mehr Vermieter dem aktuellen Mieter die Suche nach einem Nachfolger überlassen, um Vermittlungsprovisionen zu sparen. Vermieter sollten jedoch ein wachsames Auge auf solche Absprachen werfen und nachhalten, um unnötige Streitereien und Folgekosten für sich selbst zu vermeiden.

Kopie des Kaufvertrtags geben lassen!

Wenn Mieter und Nachmieter einen Abstand für Gegenstände schließen, sollte der Vermieter sich immer die Kopie eines Kaufvertrages geben lassen. Sonst läuft er Gefahr, für Reparatur oder Ersatz aufkommen zu müssen, sollte das Gerät kaputt gehen. Denn ohne Vertrag kann ein böswilliger Mieter behaupten, dass die Wohnung bereits mit Waschmaschine vermietet wurde. Außerdem müssen Leistung und Gegenleistung in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Wir haben mal einen Mieter erwischt, der Orangenkisten als Möbel für 10.000 Euro verkaufen wollte. Das war nichts andere als eine getarnte Ablöse, damit der neue Mieter die Wohnung bekommt. Uns wurde der Neue dann als „bester Freund“ vorgestellt. Tatsächlich hatte der Altmieter bei Ebay eine Anzeige aufgegeben. Unser Exposé, seine Telefonnummer.

Auf keinen Fall Schönheitsreparaturen einbinden!

Noch schwieriger ist es bei Absprachen der Mieter, die Schönheitsreparaturen betreffen. Der BGH hat 2018 entschieden, dass Vereinbarungen zwischen Altmieter und Neumieter keinen Einfuss auf die Verpflichtungen zwischen dem Vermieter und seinen beiden Mietern haben. Es gibt keine Verträge zu Lasten Dritter (Vermieter). Wenn der Vermieter das obige Beispiel akzeptiert und zulässt, dass der Altmieter seine Verpflichtung auf den neuen Mieter abwälzt, verliert er alle Ansprüche.

Das hat Folgen: Die Wohnung ist juristisch unrenoviert übergeben. Die Klausel der Schönheitsreparaturen im Mietvertrag ist nichtig. Der Vermieter muss gemäß BGH alle 5-10 Jahre die Wohnung renovieren und kann den neuen Mieter mit maximal 50 Prozent an den Kosten beteiligen. Ausgedealt. Für den Vermieter wäre es besser gewesen, wenn er vom Altmieter die Beseitigung der Schäden verlangt oder die Wohnung selbst gestrichen hätte. Denn dann gilt die Schönheitsreparaturklausel.

Absprachen bedürfen der Regelung.

Fazit: Abstandszahlungen für Gegenstände sind für Vermieter akzeptabel, vorausgesetzt, es gibt einen ausgewogenen Kaufvertrag und im Übergabeprotokoll wird vermerkt, wem was gehört. Absprachen bezüglich Schönheitsreparaturen sind jedoch ein NoGo. Das Gute dabei: Vermieter müssen solchen Deals zustimmen. In Anbetracht der aktuellen Rechtsprechung lautet unser Rat: Tun Sie es nicht!

Oliver Moll

Moll & Moll Zinshaus GmbH

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Am 21.02.2021 und im Mai 2021 erschien der Artikel auch noch in der WELT

01.03.2021 – Die Welt: Umwandlungsverbot

UMWANDLUNGSVERBOT: WENN DIE
LÖSUNG DAS PROBLEM VERSCHÄRFT

Mieter sollen vor einer Verdrängung aus ihrer Wohnung geschützt werden. Deshalb hat das Bundeskabinett Ende 2020 das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Darin enthalten ist das „Umwandlungsverbot“ für bestimmte Mietwohnungen in Eigentum, das maximal bis Ende 2025 gelten soll. Das Verbot soll dann für alle Gebiete in Deutschland verbindlich werden, in denen der Wohnungsmarkt als angespannt gilt. Welche dies sind, sollen die Landesregierungen jeweils durch Rechtsverordnung bestimmen.

Problem leider verschärft:

Leider verschärft das Verbot das Problem: Die zunehmende Regulierung veranlasst sowieso schon immer mehr private Vermieter, ihre Häuser abzustoßen – meist an große Immobilien­unternehmen mit eigenen Rechtsabteilungen. Das Umwandlungsverbot bringt das Fass nun zum Überlaufen: In meinen inzwischen 30 Jahren in der Branche habe ich noch nie von so vielen Eigentümern gehört, dass sie ihr Zinshaus, das eigentlich als generationenübergeifende Geldanlage gedacht war, umwandeln werden. Torschlusspanik, denn in wenigen Wochen ist diese Möglichkeit Geschichte.

Dadurch kein Neubau

Aus gesellschaftlicher Sicht ist das problematisch. Weniger Umwandlung bedeutet weniger Eigentumswohnungen, da der Neubau nicht hinterherkommt und die extreme Nachfrage die Bodenpreise und damit die Mieten und Kaufpreise explodieren lässt. Die Umwandlung war daher ein gutes Ventil. Weniger Eigentumswohnungen bedeuten noch höhere Preise für das verbliebene An­gebot, denn der Trend geht dahin, dass bald nur noch teure Neubauwohnungen zum Verkauf stehen. Dadurch können sich noch weniger Menschen eine der wichtigsten Formen der Altersvorsorge leisten. Wir erinnern uns: Im europäischen Vergleich ist Deutschland mit einer Eigentumsquote von 51 Prozent ein Schlusslicht. Zum Vergleich: In Rumänien, Ungarn oder der Slowakei besitzen mehr als 90 Prozent der Bevölkerung Wohneigentum. In Kombination mit einem stetig sinkenden Rentenniveau ist diese Entwicklung in Deutschland eine gesellschaftliche Vollkatastrophe.

Verträglichere Lösung wäre möglich gewesen

Man könnte das Problem der Umwandlungen verträglicher lösen: Mieter haben bei Umwandlung ein Vorkaufsrecht. Dieses könnte man erweitern und auf den zweiten Verkauf nach Umwandlung ausdehnen. Zudem könnte man Eigenbedarfskündigungen nicht nur für 10, sondern für 15 Jahre nach Umwandlung ausschließen. Dann wären auch mehr Mieter zu Eigentümern geworden. Stattdessen hat die Politik entschieden, dass nun Eigentümer für die Probleme einer verfehlten Wohnungs- und Infrastrukturpolitik geradestehen müssen.

Oliver Moll

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