Geteiltes Leid: CO2-Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter

Die Welt, 25.09.2022

Seit Einführung der CO2-Abgabe Anfang 2021 gilt: Je mehr CO2 der Einzelne erzeugt, etwa durch Heizen, desto mehr zahlt er. Von Anfang an wurde über mögliche Entlastungen von Mietern diskutiert. Nun hat die Regierung diesen Wunsch erhört: Ab 2023 sollen die Mehrkosten gemeinsam von Mieter und Vermieter getragen werden. Ursprünglich hatte die Ampel-Koalition sich zur Aufteilung der Kosten auf ein Stufenmodell gestaffelt nach Energiebilanz des Gebäudes geeignet.

Das Prinzip: Bei Wohnungen mit einer sehr schlechten Energiebilanz, d.h. mit einem jährlichen Ausstoß von mehr als 52 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter, sollen die Vermieter 90 Prozent und die Mieter zehn Prozent der CO2-Kosten tragen. Geplant sind insgesamt zehn Stufen, in denen der Anteil der Vermieter immer weiter abnimmt – bis hin zu sehr effizienten Gebäuden mit dem Energiestandard EH55: Hier sollen die Mieter nach den Plänen der Koalition die Zusatzkosten weiterhin allein tragen. In welche Stufe eine Mietwohnung fällt, hängt auch von der Heizkostenabrechnung ab. Zusätzlich zu den Kosten könnte auf Vermieter dadurch ein erheblicher bürokratischer Mehraufwand zukommen, da sie Angaben etwa zur Energiebilanz und zum CO2-Ausstoß der Wohnungen machen müssten.

Der Bundesrat will dieses Modell nun aber nachbessern lassen: Die Einstufung des Gebäudes soll nicht mehr aufgrund des tatsächlich abgerechneten Verbrauchs vorgenommen werden. Stattdessen soll zur Ermittlung der CO2-Kosten ein Bedarfsausweis herangezogen werden, der dem jeweiligen Gebäude eine bestimmte energetische Qualität zuweist. Der Vorteil: Das individuelle Heizverhalten der Mieter, das Vermieter natürlich nicht kontrollieren können, hätte weniger Einfluss auf die Aufteilung der Kosten.

Was bedeuten die Pläne zur Aufteilung des CO2-Preises nun konkret für Vermieter? Wie so oft gilt: Nichts Genaues weiß man (noch) nicht. Die Regierung muss sich nun erstmal mit der Stellungnahme der Länder befassen, bevor der Gesetzentwurf vom Bundestag verabschiedet und vom Bundesrat beraten werden kann. Fakt ist nur: Es gibt mal wieder keine Planungssicherheit für Vermieter – die Berichterstattung zu dem Thema sollte also im Auge behalten werden.