Frieren für den Frieden: Wer haftet bei Schimmelbefall?

Klönschnack und Die Welt, 21.08.2022

Sparen, sparen, sparen – so das aktuelle Motto angesichts der Energiekrise. Täglich gibt es in den klassischen und den sozialen Medien neue Ratschläge wie die Bürger ihren Energieverbrauch reduzieren können, sei es kälter und kürzer duschen, die Wäsche nur noch bei 30 Grad waschen, den Ofen nicht mehr vorheizen oder den Kühlschrank ein bis zwei Grad wärmer einstellen. Nun präsentiert der nahende Herbst die nächste maßgebliche Stellschraube: das Heizverhalten.

Politiker aller Parteien ermuntern die Menschen bereits, deutlich weniger zu heizen. Zudem ist eine Diskussion um vertretbare Zimmertemperaturen entbrannt und einzelne Wohnungsgesellschaften haben bereits Drosselungen bei der Heiztemperatur angekündigt. Auch über ein Absenken der gesetzlich vorgeschriebenen zu erreichbaren Mindesttemperatur wird nachgedacht. Aktuell gilt noch die Regelung, dass der Vermieter während der Heizperiode die zentrale Heizungsanlage so einstellen muss, dass eine Mindesttemperatur in der Wohnung zwischen 20 und 22 Grad Celsius erreicht werden kann.

Das Problem beim Frieren für den Frieden: Wird zu lange zu wenig geheizt, riskiert man Schäden in der Wohnung durch Schimmelbildung. Das beinhaltet nicht nur ein gesundheitliches Risiko, sondern birgt auch rechtlichen Zündstoff: Wer haftet in solch einem Fall und muss für die Beseitigung des Befalls aufkommen?

Eine eindeutige Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Zwar hat der Mieter nach Paragraf 16 des Hamburger Mietvertrages die Pflicht, für ausreichend Lüftung und Heizung aller ihm überlassenen Räumen zu sorgen. Im Einzelfall wird es jedoch wahrscheinlich auf die Beweislage ankommen. Bei einem Rechtsstreit gilt für Vermieter dann die Beweislastumkehr, d.h. Vermieter müssen den Beweis zu führen, dass der Schimmel zum Beispiel nicht auf bauseitige Ursachen oder den Zustand der Heizung zurückzuführen ist.

Deshalb mein Rat: Fordern Sie Ihre Mieter nicht aktiv zu einem sparsameren Heizverhalten auf und stellen Sie ausreichend Energie für die üblichen 20 bis 22 Grad Celsius bereit. Damit haben Sie die Voraussetzung geschaffen, dass die Wohnung vernünftig beheizt werden kann, und sollten im Fall der Fälle auf der sicheren Seite sein.

Oliver Moll

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