Vermietung

Trend Balkonkraftwerk: Was sollte beachtet werden?

Die gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise haben viele Haushalte in den letzten Monaten in finanzielle Bedrängnis gebracht und viele Menschen fragen sich, wie sie Kosten sparen und die nächste Stromrechnung möglichst klein halten können.

Mini-Solaranlagen für zu Hause, auch Balkonkraftwerke oder Stecker-Solargeräte genannt, versprechen Abhilfe – und sind dieser Tage so heiß begehrt, dass sogar Discounter wie Aldi, Netto und Lidl diese in ihr Angebot aufnehmen. Die Werbung für diese kleinen Kraftwerke suggeriert Verbrauchern oft: Panels anbauen, Stecker rein und los geht’s. Ganz so einfach ist es jedoch nicht.

Zunächst einmal muss der Vermieter der Installation eines Balkonkraftwerks zustimmen. Besteht eine Wohnungseigentümergemeinschaft braucht es zudem einen Mehrheitsbeschluss, ansonsten hat die WEG Anspruch auf Rückbau. Denn ein wichtiger Punkt, der beim Traum vom hausgemachten Strom schnell vergessen wird: Ein Balkonkraftwerk stellt eine Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes des Gebäudes dar und macht in vielen Fällen zudem Eingriffe in die Gebäudesubstanz notwendig, beispielsweise wenn es am Balkon keine fachgerechte Außensteckdose gibt und ein Loch in den Fensterrahmen gebohrt werden müsste, um das Kabel nach innen zu verlegen – wovon ich übrigens dringend abrate. Des Weiteren sollte vor einer Installation geprüft werden, ob der Balkon in der Lage ist, das Gewicht der Solarpanels zu tragen, und selbstverständlich muss die Installation fachgerecht erfolgen, so dass eine sichere Befestigung gewährleistet ist. Unterm Strich ist das Projekt Balkonkraftwerk also etwas aufwendiger als oft gedacht.

Inzwischen hat übrigens auch der Bund seine Aufmerksamkeit auf dieses Thema gerichtet. Wohnungseigentümer sollten deshalb die Gesetzgebung im Blick behalten, denn Wirtschaftsminister Habeck will die Verbraucherrechte an dieser Stelle stärken. Aus einem Anfang Mai 2023 erschienenen Strategiepapier geht hervor, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz dafür pladiert, „die Balkon-PV in den Katalog privilegierter Maßnahmen aufzunehmen. Damit hätten Wohnungseigentümer und Mieter einen Anspruch auf Zustimmung für den Betrieb ihrer Balkon-PV-Anlage.“ Für die Praxis heißt das: Vermieter könnten den Wunsch ihrer Mieter nach einem Balkonkraftwerk nicht pauschal ablehnen.