Kappungsgrenze in Schleswig-Holstein: Mieterhöhungen gedeckelt – aber wo bleiben die Neubauten?

Der Wohnraum in Schleswig-Holstein ist ohnehin knapp und die Situation verschärft sich angesichts der steigenden Nachfrage weiter. Jetzt reguliert die Politik den Spielraum für Mieterhöhungen und versäumt es, den dringend benötigten Neubau zu fördern. Ab dem 1. Mai 2024 ist in Schleswig-Holstein eine neue Verordnung in Kraft getreten, die Mieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren begrenzt. Das soll Mieter in Gebieten mit großer Wohnungsknappheit entlasten. Diese Regelung betrifft 62 Städte und Gemeinden, darunter Kiel, Lübeck und Flensburg sowie den Hamburger Speckgürtel.

Falscher Ansatz zur Entlastung der Mieter

Anders als geplant könnte dies jedoch dazu führen, dass Investitionen in Neubauten und Sanierungen zurückgehen. Mit begrenzten Möglichkeiten zur Mieterhöhung leidet die mittelfristige Wirtschaftlichkeit der Immobilie. Langfristig verschärft dies die Situation auf dem Wohnungsmarkt weiter. Besser wäre es, die explodierenden Nebenkosten zu begrenzen, welche die Mieter direkt belasten, und nicht in den Wohnungsmarkt einzugreifen.

Die beschlossene Anpassung der Kappungsgrenze zeigt eine generelle Tendenz der Politik, die Mieterhöhungsmöglichkeiten weiter einzuschränken. Dass sich dadurch der Druck auf den Wohnungsmarkt weiter erhöht, wird ausgeschlossen. Die Pläne der Landesregierung könnten eine gegenteilige Wirkung haben und am Kernproblem des knappen Wohnraums vorbeigehen. Fest steht: mit der Mietpreisbremse ist noch keine einzige Wohnung gebaut worden. Tatsächlich verzichtet der Staat so auf künftige Mehreinnahmen der Vermieter, mit deren Steuergeldern zusätzlicher Wohnraum finanziert werden könnte.

Möglichkeiten ausschöpfen

Da energetische Sanierungen und Modernisierungen weiterhin notwendig sind, sollten Vermieter strategisch planen und mögliche Förderprogramme nutzen, um die Wirtschaftlichkeit ihrer Immobilien zu erhalten. Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung an den Mietspiegel können helfen, die Mieten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu optimieren.

Zum Artikel geht es hier