SAMSTAG, 21.11.2015 |Die Welt: Renovieren bei Mieterwechsel

Renovieren bei Mieterwechsel – Besser nicht am falschen Ende sparen

Was tun in Zeiten von wirrer BGH Rechtsprechung, Kappungsgrenze, Mietpreisbremse und Bestellerprinzip? Wie halte ich meine Wohnungen auch hier noch wirtschaftlich fit im Markt? Diese Frage beantwortet Oliver Moll in einem Schlüsselwort in der Welt.

Renovieren beim Mieterwechsel kostet Vermieter regelmäßig Zeit und Geld. Viele freuen sich deshalb, wenn sie die Renovierungskosten sparen und Nachmieter finden können, die bereit sind, selbst in die Wohnung zu investieren. Doch Vorsicht: Wird der Wohnraum unrenoviert übergeben, hat der Vermieter laut neuestem Urteil des Bundesgerichtshofs bei Ende des Mietverhältnisses keinen Anspruch mehr auf die Rückgabe einer renovierten Wohnung, in der die üblichen Schönheitsreparaturen durchgeführt wurden.

Was bedeutet das konkret? Zum Beispiel kann nun für Vermieter die Vorliebe eines Mieters für knallige Farben zum Problem werden. Denn Vertragsklauseln, die dazu verpflichten, während der Mietzeit in neutralen Farben zu streichen, sind ungültig. Und hat der Vermieter die Wohnung unrenoviert übergeben, hat er auch keinen Anspruch darauf, dass sie am Ende des Mitverhältnisses in einer neutralen Farbgestaltung zurückgegeben wird. Hat er die Kaution falsch abgerechnet, macht er sich sogar schadensersatzpflichtig. Mieterwechsel werden daher zu einer echten Herausfordeurng in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht.

Was tun in so einer Situaton? Maßvoll renovieren oder eindeutige Verträge schließen!

Eine Möglichkeit wäre, wieder einen Nachmieter zu suchen, der bereit ist, die Wohnung unrenoviert zu übernehmen. Solch ein Vorgehen birgt allerdings das Risiko, dass Mängel, die durch simple Schönheitsreparaturen hätten behoben werden können, jahrelang verschleppt werden. Der Vermieter mag auf diese Weise zwar Geld sparen, doch das geht auf Kosten des Zustandes der Wohnung.Zudem funktioniert dies nur, wenn der Mieter einen angemessenen Ausgleich in Form von Geld oder mietfreier Zeit erhält. Dazu muss schon ein günstiges Angebot eines Fachbetriebes eingeholt werden, dass dann Berechnungs- und Vertragsgrundlage wird. Nur dann sind Vermieter halbwegs auf der sicheren Seite.

Langfristig gedacht empfiehlt es sich deshalb, doch das Geld in die Hand zu nehmen und die Wohnung vor dem Mieterwechsel in einen angemessenen, ordentlichen Zustand zu versetzen, auch wenn sich das erst einmal negativ auf die Rendite auswirkt. Denn: Vernachlässigte Wohnungen ziehen nachlässige Mieter an. Und dann zahlt man im schlimmsten Fall am Ende doppelt drauf. Auch dürfte die psychologische Hürde für einen Mieter zur Geltendmachung einer „gefühlten“ Mietpreisüberhöhung höher sein, als wenn er alles selbst machen musste. Nach unserer Erfahrung merken sich die Mieter dies und holen es immer wieder, teils sogar auch noch nach Jahrzehnten, als Argument aus der Tasche, wenn es mal nicht reibungslos im Mietverhältnis läuft.

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