Erste Urteile zur Mietpreisbremse
Es wird ernst. Die Welt und weitere Medien in Hamburg nehmen eine unserer Veröffentlichungen auf und berichten. Erste Urteile zur Mietpreisbremse: Wer zu viel verlangt, muss zahlen. „Wird ein Mietvertrag über Wohnraum abgeschlossen, der in einem durch Rechtsverordnung nach Absatz 2 bestimmten Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt liegt, so darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 Absatz 2) höchstens um 10 Prozent übersteigen.“ So der offizielle Gesetzestext aus Paragraph 556d des BGB, der umgangssprachlich als Mietpreisbremse bekannt ist und eigentlich dafür sorgen soll, dass Wohnraum bezahlbar bleibt.
Gefährliches Halbwissen bei Vermietern
In der Praxis kommt es allerdings immer wieder vor, dass Vermieter sich nicht an die gesetzliche Begrenzung halten. Einer der häufigsten Gründe dafür: Gefährliches Halbwissen in puncto Mietrecht. Ständig neue Vorgaben überfordern viele private Vermieter und schon bei der Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete gibt es mehr Fallstricke als man denkt. Mit einem kurzen Blick in den Mietenspiegel ist es oft leider nicht getan.
Der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht
Noch ein Grund, warum Vermieter zu hohe Mieten verlangen: Schlichte Dreistigkeit in Kombination mit der Überzeugung „Die prüfen das doch eh nicht“. Das stimmt oft sogar, denn viele Mieter möchten das Verhältnis zu ihrem Vermieter nicht aufs Spiel setzen. Aber wenn es dann aus anderen Gründen Streit gibt, setzen sie oft doch den spitzen Bleistift an und rechnen mal gründlich nach.
Nur weil man sie nicht hört oder sieht, ist die Gefahr trotzdem da
Ist die Miete tatsächlich zu hoch und zeigt der Vermieter sich uneinsichtig, endet der Fall wahrscheinlich vor Gericht. Die ersten Urteile dazu gibt es inzwischen aus Berlin: In zwei Fällen erhoben die Mieter Klage wegen zu hoher Mietzahlungen. Dabei ging es jeweils um rund 30 und 220 Euro pro Monat. Beide Urteile fielen zugunsten der Kläger aus: Die Vermieter wurden zur Rückzahlung der überhöhten Mieten, zuzüglich Zinsen, verurteilt. Zudem müssen sie die Kosten des Rechtsstreits tragen.
Und in Hamburg geht es jetzt erst langsam los.
Nicht nur die Berliner sind streitbar: Zwar gibt es noch kein rechtskräftiges Urteil, aber auch in Hamburg sind bereits mehrere Verfahren anhängig. Die Rechtsprechung in der Hauptstadt zeigt, wohin die Reise auch hier im Norden gehen wird und sendet ein klares Signal: Gegen die Mietpreisbremse zu verstoßen hat (teure) Konsequenzen. Für Vermieter kann es sich deshalb rechnen, in einen juristisch versierten Berater oder Verwalter zu investieren. Der kostet zwar, aber man ist rechtlich auf der sicheren Seite.
Mit Einführung der Mietpreisbremse haben sich die Spielregeln mal wieder zu Ungunsten der Vermieter verändert. Es ignorieren macht keinen Sinn und bringt nur Ärger. Neue Ideen und kluge Taktiken sind jetzt gefragt. Gepaart mit einem rechtlich fundierten Wissen und herausragenden Marktkenntnissen.
Der Artikel erschien auch in „Der Welt“ und der „Welt am Sonntag“ sowie im „Hamburger Klönschnack“. Die Fassung „Der Welt“ -mit weiteren interessanten Informationen zum Thema Hausverwaltung- finden Sie hier.