SAMSTAG 18.2.2017 Hamburger Abendblatt: Eigentum für das Alter

Eigentum für das Alter

Eine Wohnung bietet mehr Sicherheit. Eigentümer müssen sich aber auch um das Gemeinschaftseigentum kümmern. In einem Interview mit Steffen Preissler, äußert sich Oliver Moll im Hamburger Abendblatt zu den Vorteilen und den Risiken beim Erwerb von Eigentum für das Alter.

Der Artikel beleuchtet, auf welche Besonderheiten Käufer achten müssen und welche Punkte unbedingt vor einem Erwerb zu prüfen sind, damit die Anlage in Wohnungseigentum wirklich sinnvoll ist und zum gewünschten Ziel führt. Oliver Moll warnt vor emotionalen Schnellschüssen. Er weist darauf hin, dass Wohnungen besichtigt werden müssen, Protokolle zu lesen sind und auch das Gemeinschaftseigentum, also die Hülle des Hauses, nicht aus dem Blick verloren werden darf. Es stellen sich Fragen hinsichtlich der Höhe der Instandhaltungsrücklage und auch danach, ob die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eventuell zerstritten ist.

Die Protokolle der WEG

Essentiell wichtig ist es, mindestens die letzten drei Protokolle der WEG Versammlungen zu lesen. Bereits aus der Dauer der Versammlungen lässt sich ablesen, ob die WEG schnell zu Entscheidungen kommt oder ob es Diskussionsbedarf gibt. Eine normale WEG Versammlung sollte in der Regel nicht länger als 60 Minuten dauern. Auch lässt sich so erkennen, ob über einzelne Maßnahmen immer wieder diskutiert wird oder ob es unerledigte Punkte gibt, die eventuell später zu hohen Sonderumlagen führen können.

Die Abrechnungen der WEG

Häufig wird „im Eifer des Gefechts“ bei der Kalkulation der laufenden Kosten vergessen, dass neben Zins und Tilgung auch ein Hausgeld zu zahlen ist. Dessen Höhe ergibt sich aus den Abrechnungen. Ist es laufend gestiegen oder stagniert es? Woran liegt das? Wie hoch ist die Instandhaltungsrücklage? All diese Fragen beantworten die Abrechnungen.

Die Teilungserklärung

Die Teilungserklärung ist das Gesetz der WEG. Hier kann aber auch vom WEG-Gesetz abgewichen werden. Deswegen ist jede WEG ein wenig anders und was bei der einen erlaubt ist, muss nicht unbedingt auch für eine andere WEG gelten. Die Teilungserklärung enthält auch die Gemeinschaftsordnung der WEG. Diese bestimmt das Miteinander der Eigentümer und kann erhebliche Einschränkungen der Nutzung enthalten. Stichworte sind hier z.B. „gewerbliche Nutzung“ sowie „Grill- und Pflanzverbote“. Vor allem bestimmt die Teilungserklärung aber, was Sie eigentlich erwerben. Hier ist der Inhalt des Sondereigentums definiert und es können auch bestimmte Rechte (Sondernutzungsrechte) festgehalten sein, die die erworbene Wohnung begünstigen oder beeinträchtigen.

Der Mietvertrag

Ist die Wohnung vermietet, muss auch der Mietvertrag gelesen werden. Hier stellt sich neben allgemeinen Fragen zur Gültigkeit von Vertragsklauseln zu Schönheitsreparaturen, der Mieterhöhung und der richtigen Fläche auch immer die Frage, ob der Mietvertrag im Einklang mit der Teilungserklärung steht.

In der Ruhe liegt die Kraft

Auch wenn es momentan ein sehr geringes Angebot an guten Wohnungen gibt, so ist doch Augenmaß geboten. Immerhin handelt es sich hier um eine Kaufentscheidung, die durchaus existenzielle Risiken beinhalten kann. Vor voreiligen Schnellschüssen kann da nur gewarnt werden. Vor jedem Vertragsabschluss sollte ein Erwerber mindestens die vorgenannten Unterlagen vollständig gelesen, ausgewertet und 48 Stunden geschlafen haben. Gut ist es auch, im Zweifel einen Profi zu fragen. Die Moll & Moll Zinshaus GmbH bietet hierfür zum Beispiel maßgeschneiderte Beratungsangebote an. Wir beantworten Detailfragen oder geben eine globale Einschätzung ab.

Also keine Schnellschüsse im Treppenhaus und sich nicht unter Druck setzen lassen. Lieber eine Chance ziehen lassen, aber dafür Risiken minimieren. Beim Immobilienkauf ist Bedacht der wichtigste Schlüssel für den Erfolg.

Das ganze Interview lesen Sie hier.