Freitag, 15.08.14 | Klönschnack: Widerrufsrecht

Widerrufsrecht für Verbraucher

In einer Reihe von Artikeln beschäftigt sich Oliver Moll mit dem neuen Widerrufsrecht für Verbraucher. Jeder Vetrag mit einem Makler oder Grundeigentümer, der nicht im Büro geschlossen wird, kann nun widerrufen werden. Ganz so wie aus dem Internet gewöhnt.

Verunsichert und lässt schwarze Schafe profitieren

Er erläutert, warum es Verbraucher nicht schützt sondern verunsichert. Er weist darauf hin, dass gerade die „schwarzen Schafe“ der Branche hiervon profitieren. Denn plötzlich sollen Mietinteressenten bereits bei Zusendung eines Exposés, die Kenntnisnahme von Ihren Rechten und gleichzeitig den Verzicht darauf erklären.
Ansonsten müssen sie 14 Tage darauf warten, bis sie die Wohnung besichtigen dürfen. Die ist dann aber wahrscheinlich schon vermietet oder verkauft. Ein Maklervertrag ist eben kein Autokauf. Der Vertrag als solcher kommt früher zustande, wird aber nur im Erfolgsfall entlohnt. Daher kann man das normale Verbraucherrecht nicht 1:1 übertragen aber genau dies geschieht.
Sowas führt zu Verunsicherung und die nutzen eben die Makler aus, die sich auch sonst um nichts scheren. Damit wird Verbraucherschutz zum Bommerang.