Dienstag, 09.04.13 | Haustierhaltung – Hund, Katze, Maus – Neues vom BGH

Haustierhaltung in Hamburg: ein Ende des Friedens in der Mietergemeinschaft?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im März das generelle Verbot von Hunden und Katzen in Mietwohnungen gekippt. Begründung: Es benachteiligt den Mieter. Die neue Regelung erscheint zwar gerecht, stellt aber Vermieter und Hausgemeinschaft vor große Herausforderungen: Der Hausherr muss nun in jedem Fall gesondert entscheiden, ob er Haustiere erlaubt oder nicht. Die Frage ist, was schwerer wiegt: Das Interesse der Hausgemeinschaft an Ruhe und Frieden oder der Wunsch des Einzelnen nach einem Gefährten?

Ein Beispiel: Der Pudel einer Mieterin kläfft mehrere Stunden am Tag und knurrt im Treppenhaus aggressiv andere Mieter an, sein Frauchen wurde daher schon mehrfach abgemahnt. Nun wird ein Mieter gebissen. Aufgrund der Abmahnungen soll der Hund jetzt abgeschafft werden. Die Besitzerin wendet ein, der Pudel sei ihre einzige Bezugsperson. Laut Gutachten eines Psychiaters leide sie an Depressionen und er sei das einzige Mittel, um sie zu stabilisieren. Muss er abgeschafft werden, droht eine Verschlechterung ihres Zustandes. Bedauerlich, doch bislang war klar: Der Hund geht. Künftig soll nun der Eigentümer anhand aller Fakten die Einzelinteressen abwägen und den Fall klären. Das Problem: Nach welchen Kriterien er entscheiden soll, ist nicht eindeutig geregelt. So ist mit Streit zwischen Mietern und Vermietern und sogar mit Klagen zu rechnen. Das Beispiel lässt ahnen, welche erheblichen praktischen Probleme die Entscheidung des BGH mit sich bringt. Denn welcher private Eigentümer, der sein Mietshaus selbst verwaltet, sieht sich in der Lage, hier sachgerecht zu entscheiden?

Egal, ob er sich gegen oder für den Hund entscheidet: Es droht eine Mietminderung des gebissenen Mieters oder eine Klage der Hundehalterin. Wahrscheinlich tritt sogar beides ein, denn die Halterin wird sich gerichtlich wehren. Der gebissene Mieter aber wird die sofortige Entfernung des Hundes verlangen, die Miete mindern und sich eventuell sogar eine neue Wohnung suchen. Der Eigentümer muss dann die Wechselkosten, etwa für den Makler, tragen und dennoch den Prozess gegen die Hundehalterin weiterführen. Und sofern er nach Ansicht des Amtsrichters die falsche Entscheidung getroffen hat, bleibt er dann auch auf den Prozesskosten sitzen.

Wohl dem Grundeigentümer, der einen patenten Hausverwalter zur Seite hat, der genauso juristisch versiert wie diplomatisch geschickt ist und so den Rechtsfrieden in der Mietergemeinschaft zu wahren hilft.